Ergänzende Bedingungen der GWD zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Die GWD sind als Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung des Netzbetreibers GWD verpflichtet, nach Maßgabe der GasGVV vom 26.10.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2396) Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Gas in Niederdruck durchzuführen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der GasGVV und den veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreisen gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der GWD zur GasGVV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Die GWD bieten Erdgas zu Allgemeinen Preisen an (siehe besonderes Preisblatt). Diese Preise und Ergänzenden Bestimmungen der GWD sind Bestandteil des Versorgungsvertrages.
- Die Jahresabrechnung erfolgt in dem Tarif, in dem der Jahresverbrauch liegt (Bestabrechnung)
- Die Preise bestehen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis für jede bezogene Kilowattstunde (kWh).
- Zur Kundenanlage zählen sämtliche mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen: zum Kochen, für Warmwasseraufbereitung, Raumheizung, zur Lüftung und für gewerbliche Zwecke u. a., deren Erdgasverbrauch über eine Messeinrichtung erfasst wird.
- Der Kunde ist verpflichtet, den GWD Erweiterungen und Änderungen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Angaben über die Anschlusswerte der mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen.
- Die Gemeindewerke stellen das Erdgas mit einem Brennwert Hsn von etwa 11,13 kWh/m³ (im Normzustand) und einem Ruhedruck im Niederdrucknetz von ca. 22 mbar zur Verfügung.
- Der Verrechnungsheizwert beträgt zur Zeit bei einem Druck an der Übergabestelle von etwa 22 mbar 10,300 kWh/m³.
- Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Grund- oder Arbeitspreise, so werden die Jahresgrundpreise und der Erdgasverbrauch zeitanteilig abgerechnet. Bei der Aufteilung des Erdgasverbrauches werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes.
- Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt grundsätzlich in 12-monatlichen Abständen. Die GWD erheben 2-monatliche Abschlagszahlungen.
- Zahlungsweise (§16 GasGVV)
Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise durch
a) Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung
b) Banküberweisung
c) Bareinzahlung auf eines der folgenden Bankkonten zu leisten:
Kreissparkasse Reutlingen, Konto Nr. 350 334, BLZ 640 500 00
Volksbank Metzingen-Bad Urach, Konto 242 198 007, BLZ 640 912 00
Dettinger Bank, Konto 326 003, BLZ 600 693 37
Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (§§ 17, 19 GasGVV)
Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung sind vom Kunden nach den im Preisblatt der GWD veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen.