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Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie
Nicht abmelden müssen Sie sich in folgenden Fällen:
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung.
Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie ihr die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.
Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Sie müssen sich innerhalb einer Woche abmelden.
Frau Anke Beckendorf
Rathaus - Erdgeschoss,
Zimmer 16
Rathausplatz 1
72581 Dettingen an der Erms
Fon: +49 7123 7207-0
Fax: +49 7123 7207-33125
Anke.Beckendorf@Dettingen-Erms.de
Sprechzeiten:
Gemeindeverwaltung
Montag, Dienstag, Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Bürgerbüro
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für die Vereinbarung von Einzelterminen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Dettingen an der Erms gerne zur Verfügung.
Frau Heike Brandstetter
Rathaus - Erdgeschoss,
Zimmer 16
Rathausplatz 1
72581 Dettingen an der Erms
Fon: +49 7123 7207-0
Fax: +49 7123 7207-33123
Heike.Brandstetter@Dettingen-Erms.de
Sprechzeiten:
Gemeindeverwaltung
Montag, Dienstag, Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Bürgerbüro
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für die Vereinbarung von Einzelterminen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Dettingen an der Erms gerne zur Verfügung.
Frau Damaris Nicolai
Rathaus - Erdgeschoss,
Zimmer 16
Rathausplatz 1
72581 Dettingen an der Erms
Fon: +49 7123 7207-0
Fax: +49 7123 7207-33124
Damaris.Nicolai@Dettingen-Erms.de
Sprechzeiten:
Gemeindeverwaltung
Montag, Dienstag, Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Bürgerbüro
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für die Vereinbarung von Einzelterminen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Dettingen an der Erms gerne zur Verfügung.
Postadresse:
Gemeindeverwaltung
Rathausplatz 1
72581 Dettingen an der Erms
Landkreis Reutlingen
Deutschland
Postfachadresse:
Gemeindeverwaltung
Postfach 11 52
72575 Dettingen an der Erms
Landkreis Reutlingen
Deutschland
Fon: +49 7123 7207-0
Fon: +49 700 DETTINGEN *
Fax: +49 7123 7207-111
Info@Dettingen-Erms.de
Gemeindeverwaltung
Montag, Dienstag, Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Bürgerbüro
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für die Vereinbarung von Einzelterminen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.