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Soweit Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Ihnen Abschriften erteilt werden. Abschriften erhält zum Beispiel der Eigentümer des Grundstücks oder ein Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreiben möchte.
das Grundbuchamt beziehungsweise die Grundbucheinsichtsstelle (soweit eingerichtet)
Hinweis: In Baden-Württemberg ist - anders als in anderen Bundesländern - das Grundbuchamt nicht bei den Amtsgerichten, sondern bei den Gemeinden angesiedelt. Im Zuge der Einführung des maschinell geführten Grundbuchs wurden allerdings die Grundbuchämter einiger Gemeinden aufgehoben und ihre Bezirke den Grundbuchämtern anderer Gemeinden zugewiesen. Ob die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, über ein Grundbuchamt oder eine Grundbucheinsichtsstelle verfügt beziehungsweise wohin Sie sich sonst wenden müssen, erfahren Sie bei der dortigen Gemeindeverwaltung.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet.
Um eine Abschrift aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse vortragen. In Zweifelsfällen wird das Grundbuchamt von Ihnen verlangen, dass Sie das berechtigte Interesse glaubhaft machen oder nachweisen.
Als Eigentümer sind Sie im Grundbuch eingetragen. Somit genügt die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Als Kaufinteressent sollten Sie sich vom Eigentümer schriftlich zur Vorlage bei dem Grundbuchamt bestätigen lassen, dass der Eigentümer der Einsichtnahme durch Sie zustimmt.
Hinweis: Wenn das Grundbuch in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird, erhalten Sie anstelle der Abschrift einen Ausdruck und anstelle einer beglaubigten Abschrift einen amtlichen Ausdruck.
Grundbuchamt Dettingen an der Erms
Marktplatz 1
72581 Dettingen
Fon: 07123/7562
Fax: 07123/88173
Postadresse:
Gemeindeverwaltung
Rathausplatz 1
72581 Dettingen an der Erms
Landkreis Reutlingen
Deutschland
Postfachadresse:
Gemeindeverwaltung
Postfach 11 52
72575 Dettingen an der Erms
Landkreis Reutlingen
Deutschland
Fon: +49 7123 7207-0
Fon: +49 700 DETTINGEN *
Fax: +49 7123 7207-111
Info@Dettingen-Erms.de
Gemeindeverwaltung
Montag, Dienstag, Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Bürgerbüro
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für die Vereinbarung von Einzelterminen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.