Eine Übersicht der laufenden Verfahren finden Sie hier
Textteil und örtliche Bauvorschriften
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Bahnhofstraße – Teil I“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dettingen an der Erms hat am 10.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Bahnhofstraße – Teil I“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB sowie die ihm zugeordneten örtlichen Bauvorschriften aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ wird aus planungsrechtlichen und städtebaulichen Gründen in zwei Bereiche geteilt, „Bahnhofstraße – Teil I“ und „Bahnhofstraße – Teil II“. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und eine rechtssichere Planungsgrundlage zu schaffen, wird nun der Bereich „Bahnhofstraße - Teil I“ vorrangig zur Satzung gebracht. Der zweite Bereich „Bahnhofstraße - Teil II“ wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.
Die Planunterlagen zum B-Plan „Bahnhofstraße – Teil I“ sind hier abrufbar.
Aufstellung des Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Silberbrunnen – 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dettingen an der Erms hat am 27.11.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, den Bebauungs-plan „Wochenendhaus Silberbrunnen“ zu ändern und den Bebauungsplan „Wochenend-haus Silberbrunnen – 1. Änderung“ aufzustellen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan vom 12.11.2025 maßgebend.
Nach Vorliegen eines Planentwurfs wird die Öffentlichkeit am Verfahren zur Aufstellung der Bebauungsplanänderung beteiligt. Die weiteren Verfahrensschritte werden im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Wochenendhausgebiet Silberbrunnen – 1. Änderung“
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 27.11.2025 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Wochenendhaus Silberbrunnen – 1. Änderung“ wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Dettingen an der Erms die nachfolgende Veränderungssperre beschlossen.