Rund um den Trägerwechsel zum 01.09.2024 und die Weiterentwicklung der Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten für die Dettinger KiTas wurden für das Kindergartenjahr 2024/2025 ff in die veröffentlichten Buchungsbausteine (25WS, 30WS, 32WS, 32,5WS, 34,5WS) je Einrichtung geändert.
Mit Beteiligung aller Akteure (Einrichtungsleitungen, KiGa-Teams, Elternbeiräte, Kirchengemeinderat, Gemeinderat) wurden die zukünftigen Öffnungszeiten in verschiedenen Arbeitssitzungen abgestimmt und durch den Gemeinderat am 26.04.20204 beschlossen.
Diese, zum KiGa-Jahr 2024/2025 geänderten Öffnungszeiten bilden u.a. die Basis der erforderlichen Beantragung der Betriebserlaubnisse (für einen rechtssicheren Betrieb gemäß §45 SGB VIII).
Die Gemeinde Dettingen, ab 01.09.2024 neu in der Trägerverantwortung, ist nun in erster Linie bestrebt, für diese nun geltenden Öffnungszeiten personell und betrieblich Verbindlichkeit, Kontinuität und Verlässlichkeit zu schaffen.
Planmäßig sollen diese Öffnungszeiten für die nächsten drei Kindergartenjahre gelten. -
Zielsetzung für eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung
Wie gewährleistet die Gemeinde Dettingen, dass das Ziel wieder in einem Haus Öffnungszeiten von mehr Tagen mit 8 Stunden bzw. einzelnen Tagen mit 9 Stunden weiterverfolgt wird -
Inwiefern die Öffnungszeiten in den darauffolgenden Jahren (ab dem Kindergartenjahr 2027/2028) wieder geändert werden, kann aus heutiger Sicht nicht beantwortet werden. Das Ziel der Rückkehr in erweiterte Öffnungszeiten zumindest in einem Haus von bis zu 40 und mehr Wochenstunden erscheint trotz guter Rahmen/Arbeitsbedingungen vor dem Hintergrund des Fachkraftmangels nicht valide umsetzbar. Dieses Ziel wird zukünftig in der jährlich aufzulegenden örtlichen Bedarfsplanung geprüft und die weitere Bearbeitung im öffentlichen Bericht transparent.
Der zukünftige Kindergartenbeirat (ehemals Kooperationsausschuss) ist in die Erstellung der örtlichen Bedarfsplanung als empfehlendes Gremium einbezogen.
- Mit der Musikschule wird es in Zukunft zwei Kooperationen geben:
1. E-MuKi-Angebot: Im Rahmen der Betreuungszeit in den jeweiligen KiTas, einmal wöchentlich durch eine qualifizierte Musikpädagogin, begleitet durch die pädagogischen Fachkräfte (als Konstante für die Kinder). Finanzierung durch die Gemeinde
2. Musikalische Frühförderung: Als Ergänzungsangebot nach der Betreuungszeit, einmal wöchentlich in der jeweiligen Einrichtung, durch eine qualifizierte Musikpädagogin, begleitet durch eine Zusatzkraft, die den Kindern bekannt ist. Umfang: 45 min. Anmeldung und Finanzierung durch Eltern
Wird die Musikschule ihren ergänzenden Nachmittag in den 3 GTHäusern weiterführen? Wenn ja unter welchen Bedingungen? |
Ergänzung: Die genauen Zeiten werden in den einzelnen Kindertageseinrichtungen entsprechend bekannt gegeben. |
Wie wird gewährleistet, dass an den Möglichkeiten des Erprobungsparagraphen für Dettingen wieder weitergearbeitet wird? (Bezug zum 1.Termin am 24.1.2024) |
Die Fortführung der Ideen und Gespräche zum Erprobungsparagraphen wird mit der zukünftigen Gesamtleitung für den pädagogischen Bereich erfolgen. Unabhängig davon wird auf Grundlage des Erprobungsparagraph in zwei Einrichtungen für die Beantragung der Betriebserlaubnisse je ein Antrag auf Erprobung gestellt; diese beziehen sich auf räumliche Gegebenheiten. |
Seit Ende Mai werden durch die Gemeinde Dettingen an der Erms attraktiv gestaltete Stellenausschreibungen für pädagogische Fachkräfte und Zusatzkräfte (Voll- und Teilzeitstellen) regelmäßig in den Print- und Sozialen Medien veröffentlicht.
Für Vorstellungsgespräche werden seit Juni (vorerst geplant bis September) Zeitslots im zwei-wöchigen Turnus eingeplant; so stellt die Gemeinde sicher, dass es für diese Gespräche keine längeren Wartezeiten bei den Bewerbenden geben wird. Im Auswahlgremium wird eine Delegierte aus der Gruppe der Leitungen einbezogen.
Die Gemeinde Dettingen bietet als Arbeitgeber unbefristete Arbeitsverhältnisse in Voll- und Teilzeit, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Benefits im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an.
Bereits jetzt lässt sich festhalten: Die Akquise und Neueinstellung von pädagogischen Fachkräften sorgt für Entlastung in allen Bereichen.
Was unternimmt die Gemeinde Dettingen als neuer Träger um Fachpersonal zu akquirieren? | - |
Wo wird wie angeworben? |
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Sind die Arbeitsbedingungen attraktiv genug um auf dem leeren Fachkräftemarkt dennoch Personen/Auszubildende zu gewinnen? |
Ja! Seit Bekanntgabe des Trägerwechsels erhält die Gemeinde viele Anfragen für Praktika, Hospitationen, Ausbildungsplätze. Pädagogisches Fachpersonal wird/wurde ausgeschrieben. |
Die MitarbeiterInnen wurden unmittelbar nach dem Kirchengemeinderatsbeschluss über den anstehenden Trägerwechsel informiert. Um alle MitarbeiterInnen auf den gleichen Informationsstand zu bringen, gibt es in regelmäßigen Abständen Mitarbeiter-Info-Briefe (1. Info-Brief im Juni, 2. Info-Brief geplant für Juli). Für die Leitungen finden in den nächsten Wochen Coaching-Gespräche statt. Auch die Teams in den Häusern bekommen voraussichtlich ab Herbst entsprechende Unterstützung.
Auch für die MitarbeiterInnen wird es bei der Gemeinde in Zukunft Ansprechpartner für alle Bereiche geben (pädagogische Gesamtleitung für Rückfragen im fachlichen Bereich, Conny Wahl für Themen rund um Platzvergabe, Vormerkung und Beiträge, eigene Personalsachbearbeitung für KiTa-Personal).
Werden sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern? |
Die Gemeinde tut ihr Möglichstes, um die sehr attraktiven Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in den Dettinger KiTas zu erhalten (s.o.). Die Verfügungszeit bleibt unverändert bei 23,08%; es sind zwei pädagogische Tage für Qualitätsentwicklung gesichert. Die Leitungszeit liegt leicht über dem Landesschlüssel. In Dettingen werden Auszubildende entgegen den Empfehlungen des Landes nicht auf den Fachkraftschlüssel angerechnet. Demnach sind diese zusätzlich in den Kindertageseinrichtungen und federn bei Personalausfall die Vertretungssituation ab. Die Jahresschließzeiten wurden 2023 reduziert; demnach haben MitarbeiterInnen 10 frei zu disponierende Tage/Jahr. All das sind Benefits der Gemeinde, die für viele pädagogische Fachkräfte bei der Stellenauswahl ein Kriterium für die Gemeinde Dettingen sind. Die Wahrnehmung von guten Arbeitsbedingungen ist jedoch oft subjektiv und muss von jedem Mitarbeiter/ jeder Mitarbeiterin für sich selbst beantwortet werden. |
Wird zukünftig die Verfügungszeit auf das gesetzliche Niveau gesenkt und nicht mehr das Niveau des kirchlichen Rechts verfolgt um mit dem übersteigenden Fachpersonal die Öffnungszeiten zu erweitern? |
Die Verfügungszeit wird bei 23,08% bleiben. Dies stellt ein Qualitätsmerkmal dar und unterstützt der Attraktivität der Arbeitsplätze in den Dettinger KiTas. In der Tat geht dies, wie auch die o.a. Maßnahmen, zu Lasten des Umfangs der Öffnungszeiten. |
Werden einzelne Fachkräfte gehen? |
Kündigungen vonseiten der Fachkräfte sind grundsätzlich möglich. Der Gemeinde ist jedoch bislang nur eine Kündigung bekannt, die aufgrund des Trägerwechsels erfolgt (eine Auszubildende). Kündigungen, die die Gemeinde seit Bekanntgabe des Trägerwechsels erreichten, hatten nachvollziehbare, persönliche Gründe. |
Werden einzelne Fachkräfte zwischen den Häusern/Team wechseln? |
Das ist bislang nicht angedacht. Wenn sich Beschäftigte intern auf offene Stellen bewerben, werden diese in die Bewerbungsverfahren einbezogen. Die Eignung gibt den Ausschlag für die Stellenbesetzung. |
Zuständigkeiten für Ihre Anliegen vor Ort:
- Fragen zu Ihrem Kind, der Eingewöhnung, dem täglichen Ablauf und/oder rund um die Betreuung
- Bezugserzieherin, pädagogischen Fachpersonal, Einrichtungsleitung/Stellvertretung - Fragen zur Konzeption oder Organisatorisches in der Einrichtung
- Ihre Einrichtungsleitung/Stellvertretung - Platzvergabe, Buchungsbausteine (auch der anderen Einrichtungen), Beiträge, Neuaufnahme, Umbuchungswünsche, Platzvormerkungen, etc
- Conny Wahl = kita-platzvormerkung(at)dettingen-erms.de - Fragen zur konzeptionellen Ausrichtung aller Einrichtungen
- (ab 01.10.24) Pädagogische Gesamtleitung: Alena Gerstner = kinderbetreuung(at)dettingen-erms.de - Allgemeine Fragen rund um die Betreuungsmöglichkeiten in der Gemeinde
- Sachgebietsleitung Kinder und Jugend: Vera Dobberstein = vera.dobberstein(at)dettingen-erms.de
Wer ist zukünftig für das Platzmanagement zuständig? |
Ein Wechsel der Betreuungsform oder der Einrichtung ist grundsätzlich max. zweimal pro Kindergartenjahr möglich. Der Wechselwunsch hat unter Angaben von Gründen schriftlich zu erfolgen. Die Vergabekriterien geben den Handlungsrahmen dafür aus. Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Kapazitäten frei sind. Ein Anspruch auf die Wechselmöglichkeit besteht nicht. |
Wird es Stichtage für die Anmeldung geben? |
Nächster Stichtag zur Anmeldung für Krippenkinder (U3): 01.10.2024 Nächster Stichtag zur Anmeldung für die Kindergartenkinder (Ü3) für das Kindergartenjahr 2025/2026: 01.03.2025 |
Die Platzvergabe für alle Kindertageseinrichtungen erfolgt in Zukunft zentral bei der Gemeinde.
Nach welchen Kriterien kann umgebucht werden? |
In erster Linie muss ein freier Platz in dem gewünschten Zeitumfang vorhanden sein. Bei Einrichtungswechsel-Wunsch wird außerdem mit dem pädagogischen Fachpersonal (BezugserzieherIn/Einrichtungsleitung) darauf geschaut, ob und inwiefern ein Wechsel pädagogisch sinnvoll ist. |
Wie und wann erfolgt der Einzug der ausstehenden Elternbeiträge und Verpflegungskosten durch die Kirche? | |
Kindergarten |
Einzug Beitrag Monat 06/2024 am 22. Juli 2024 |
Kindergarten |
Einzug Beitrag Monat 07/2024 am 22. Juli 2024 |
Kindergarten |
Einzug Beitrag Monat 06/2024 am 22. Juli 2024 |
Kindergarten |
Einzug Beitrag Monat 07/2024 am 22. Juli 2024 |
Naturkindergarten |
Einzug Beitrag Monat 06/2024 am 22. Juli 2024 |
Kindergarten |
Einzug Beitrag Monat 06/2024 am 22. Juli 2024 |
Kinderkrippe |
Einzug Beitrag Monat 06/2024 am 22. Juli 2024 |
Wie werden zukünftig ab September die Elternbeiträge eingezogen? |
Die Beiträge werden zum 05. jeden Monats im Voraus von dem Bankkonto abgebucht, das Sie bei der Anmeldung angegeben haben. Im Rahmen der Betriebsüberleitung wurden auch diese Daten direkt übernommen. |
Wie sieht es mit einer Erstattung der Beiträge aus, wenn die Kinder nicht in den Kindergarten können auf Grund von Notbetreuung oder Schließung? |
Veranlasst die Gemeinde eine Reduzierung der Öffnungszeiten führt dies ab der Dauer von vier vollen Wochen zur Anpassung des Benutzungsentgelts. Bei (Teil-)Schließungen ist das Benutzungsentgelt grundsätzlich in voller Höhe weiterzubezahlen. Eine Kürzung oder Reduzierung des Benutzungsentgelts erfolgt nach der zweiten vollen ununterbrochenen Kalenderwoche. |
Frau Gerstner wird als pädagogische Gesamtleitung die konzeptionelle Ausrichtung unter Beachtung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Benahmen mit den Leitungen weiterentwickeln (Rahmenkonzeption). Dabei wird es auch weiterhin Rahmenbedingungen geben, die für alle Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde gelten (z.B. christlicher Werterahmen, Instrument zu Entwicklungsstand, Umsetzung von Sprachbildung usw.). Die Anforderungen der hausspezifischen Gegebenheiten und des Einzugsgebiets der einzelnen Kindertageseinrichtungen werden dann in den Teams zusammen mit der Gesamtleitung genauer erörtert und daraus die gesetzlich geforderten hausbezogenen pädagogischen Konzeptionen (vgl. §§ 22 & 45 SGB VIII) erarbeitet.
Welche konzeptionellen Grundsätze werden in den Kindertageseinrichtungen verfolgt werden? |
Stichworte für das o.a. Rahmenkonzept werden sein:
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Werden Angebote wie Bewegung, Sprachbildung, Musikschule, Ausflüge, Betriebsbesichtigungen usw. auch zukünftig umgesetzt werden? |
Ja. Welche genau und in welchem Rhythmus, wird jede Kindertageseinrichtung im Rahmen der hausbezogenen pädagogischen Konzeption selbst erarbeiten; dabei entscheidet sie auch, wann sie ExpertInnen ergänzend einbezieht. Die Umsetzung von Exkursionen ist stets abhängig von der Anwesenheit des Fachpersonals um die gesetzlichen Vorgaben im Betrieb im Haus und auf der Exkursion zu erfüllen. |
Wird pädagogisch der Ansatz des sog. Erkundungsraums in den Dettinger Kindertageseinrichtungen eingeführt werden (Beispiel aus dem Großraum Heilbronn im Kontext des gesetzlich geforderten sexualpädagogischen Konzeptes) |
Nein, das ist nicht angedacht. |
Wird es zukünftig in allen Kindergärten und Kinderhäusern ein päd. Konzept geben, das einen ausgewiesenen Werterahmen verfolgt? Wenn ja, welcher weltanschaulichen Vorstellung folgt dieser? |
Wie o.a. wird es ein Rahmenkonzept geben, das auch einen Werterahmen zum Bildungs- und Entwicklungsfeld Sinn, Werte, Religion des Orientierungsplans BaWü beinhaltet. Im Rahmen der Überleitung gibt es eine separate Vereinbarung zur Regelung der „geistlichen Betreuung“ durch den amtierenden Pfarrer. Diese befindet sich noch in der Ausarbeitungsphase. |
Welche christlichen Feste werden dann dort gefeiert? |
Wir gehen davon aus, dass die gängigen christlichen Feste (Erntedank, Weihnachten, Ostern) auch in Zukunft in den Kindertageseinrichtungen thematisiert und gepflegt werden. Dazu werden, wie bisher auch, abhängig von den Religionen in den Familien, die die Kindertageseinrichtungen besuchen, auch andere religiöse Bräuche thematisiert, ggf. in Begleitung von Eltern auch gefeiert (z.B. Zuckerfest). |
Dürfen zukünftig alle Kinder sich auch in der Neubühlsteige und dem WaldKiGa anmelden, oder steht das nur Kindern christlichen Familien offen (unter dem Vorbehalt, dass die Kirchengemeinde diese beiden kiGas zu einem noch unbekannten Zeitpunkt in die ev. Trägerschaft dann auf Ebene des Kirchenbezirks zurücknimmt) |
Die Anmeldung für alle Einrichtungen stehen - wie bisher auch - allen Dettingern Kindern offen. Durch einen Beschluss des Kirchengemeinderats wird die (Rück-)Übernahme der Trägerschaft von zwei Einrichtungen (angedacht sind Neubühlsteige und Waldkindergarten) durch den Kirchenbezirk angestrebt. Hierzu gibt es vonseiten der Kirche bzw. dem Kirchenbezirk als möglichen Träger noch keine konkreten Ausführungen. |
Buchungsbaustein:
Bei den Öffnungszeiten bzw. den gebuchten Buchungsbausteinen handelt es sich um die frühmöglichste Bringzeit bzw. die spätmöglichste Abholzeit.
In den jeweiligen Einrichtungen wird es dazu noch sogenannte Kernzeiten und Zeitslots zum Bringen und Abholen geben. Diese werden die Einrichtungsleitungen zusammen mit den Elternbeiräten erarbeiten und festlegen.
Handelt es sich bei den Bring- und Abholzeiten um verbindliche Uhrzeiten oder darf das Kind auch später gebracht oder früher abgeholt werden? | - |
Wann wird der, am 19.9.2023 im sog. gr. Elternabend versprochene Informationselternabende zur weiteren Umsetzung des sog. offenen Konzeptes im Kindergarten des Walter Ellwanger stattfinden? (war für Frühjahr 2024 zugesichert worden) |
Dies soll zusammen mit der neuen pädagogischen Gesamtleitung umgesetzt werden. Im Hinblick darauf, dass sich auch alle anderen Häuser konzeptionell weiterentwickelt werden, wird dies in allen Häusern in den Elternabenden im Laufe des KiGa-Jahres 2024/2025 entsprechend thematisiert werden. |
Ab welchem Altern werden Kinder im neuen Naturkindergarten Buchhalde aufgenommen? | Der Naturkindergarten Buchhalde startet mit einem Angebot ab Ü3. Ihr Kind muss das dritte Lebensjahr vollendet haben (wie auch im Waldkindergarten). |
Bekommen die Kinder im Kinderhaus Neubühlsteige sowohl beim 30 WS Baustein, als auch beim 34,5 WS Baustein ein Mittagessen? | Das Mittagessen-Angebot besteht in der Neubühlsteige für alle Kinder ab dem 30 WS-Baustein. Bei der Buchung der Bausteine wurde eine Bedarfsabfrage für alle Eltern gestartet, die den 25-WS-Baustein gewählt haben. Diese ist noch nicht ausgewertet, wir streben an, dass diese Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde Dettingen weiter umgesetzt werden kann (gesetzlich muss der Träger einer KiTa nur an Tagen mit mehr als 7 Stunden zusammenhängender Betreuung ein Mittagessen anbieten; das wäre in Dettingen demnach nur an den beiden sog. Langen Tagen in den GT-Häusern. |
- Die FAQs dienen der Transparenz der vielfältigen Entwicklungen in der Zeit des Trägerübergangs.
- Die Fragen wurden auf den Elternabenden im Mai 2024 gesammelt und durch bilateral geäußerte Fragen gegenüber Verwaltung und Einrichtungsleitungen erweitert. Die Beantwortung erfolgte durch die Verwaltung unter Einbezug der beiden externen Beraterinnen.
- Die Fortschreibung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung bei Bekanntwerden weiterer Fragenkomplexe.
- Die FAQs werden spätestens Ende 2024 nach Abschluss der Trägerüberleitung geschlossen.
- Aus den hausbezogenen Arbeitsinseln wurden auf dem großen Elternabend am 4.7. die Kernaussagen je Arbeitsinsel durch Leitung und Elternbeirat präsentiert; direkt in der Präsentation wurden Fragen beantwortet bzw. Aspekte nochmals aufgenommen.
- Nebenbei wurde ein Flipchart mit Stichworten und Themen im Saal geschrieben. (s. Protokoll, das allen Eltern zugegangen ist)
- In diesem Dokument fasst die Gemeinde Dettingen als zukünftiger Träger die wichtigsten Stichworte und eine erste Erläuterung zu den Fragen und Anliegen aus dem Elternabend mit rund 200 Eltern, zusammen.
- Am 4.7. waren zudem die FAQs zum Trägerwechsel in der Homepage der Gemeinde eingestellt worden – so macht es Sinn auch diese in die Erläuterungen zu den Stichworten einzubeziehen.
Stichwort/Thema Mehrfachnennungen aus den Präsentationen am 4.7. vorangestellt (I) |
Erläuterung |
In FAQ Bereits vertiefend ausgewiesen1 |
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Fragen zum Konzept | ||
Gemeinschaft fördern | … das Ziel soll, so die Bitte, weiter im Blick bleiben. | - |
(II) Unterschied Konzepte musikalische Früherziehung | Die Musikschule legt dazu im Herbst eine kurze Information zur Konzeption auf. In den FAQs ist der organisatorische Unterschied ausgeführt. |
In FAQ |
Offenes Konzept | Es wurde kritisch darauf hingewiesen, dass die Zusicherung des kirchl. Trägers im Frühjahr Elternabende zum offenen Konzept, insbesondere im Bereich Kindergarten in Walter Ellwanger nicht umgesetzt worden ist. | In FAQ |
1 Vgl. dazu FAQs zum Trägerwechsel auf der Homepage Stand 4.7. und dann fortgeschrieben ab Anfang August