Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe Kinder, die in Dettingen an der Erms gemeldet sind, Vorrang vor auswärtigen Kindern.
Die in den Vergaberichtlinien aufgeführten Kriterien können in folgenden Fällen zum Tragen kommen:
- 1. Wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder, die einen Rechtsanspruch haben und diesen angezeigt haben, in einem Kindergartenjahr aufgenommen werden können.
- 2. Wenn aufgrund personeller Engpässe (Fachkraftmangel) eine Notbetreuung bzw. die Reduzierung von Gruppengrößen notwendig wird.
- 3. Bei einer ggf. notwendigen Priorisierung bzgl. der Betreuungsmodule.
Bei der Ausarbeitung der Vergabekriterien orientiert sich die Gemeinde an den, in §24 SGB VIII ausgewiesenen Bedarfslagen. Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII zählen grundsätzlich zu einer Beschäftigung der Nachgang einer Erwerbstätigkeit, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Suche nach Arbeit. Weiter die beruflichen Bildungsmaßnahmen, Schul- oder Hochschulausbildung oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches.
Erziehungsberechtigte haben bei der Vormerkung eines Platzes entsprechende Nachweise vorzulegen, wenn zum Beispiel für die berufliche oder familiäre Situation Punkte angerechnet werden sollen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Vorlage der Nachweise soll digital erfolgen.
Bitte beachten Sie: Die Bepunktung kann nur durch Vorlage entsprechender Nachweise geltend gemacht werden. Sofern Sie im Zuge einer Notbetreuung noch nicht alle Nachweise eingereicht haben, können die Punkte auch nicht gewertet werden.
Präferenzen der Sorgeberechtigten für eine bestimmte Kindertageseinrichtung werden, sofern es möglich ist, berücksichtigt.
- Für das Ausfüllen des Formulars benötigen Sie ggf. Bescheide und/oder Bescheinigungen. Wir empfehlen Ihnen vorab sicher zu stellen, dass diese vollständig vorliegen, bevor Sie mit der Eingabe beginnen.
Vergabekriterien als Download (PDF)