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Pflichten für Hundebesitzer


"Der Hund ist der beste Freund des Menschen." In diesem Satz lässt sich wahrlich das Verhältnis des Menschen zum Hund charakterisieren. Trotz dessen geht von jedem Hund eine gewisse Gefährdung aus. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, die Pflichten für Hundebesitzer gesetzlich zu regeln.

Das Ordnungsamt informiert, welche Regeln in der Gemeinde Dettingen zu beachten sind:

-       Hunde als Gefährdung:

Tierhalter sind verpflichtet, ihre Tiere so zu halten, dass andere Menschen oder Tiere sowie fremdes Eigentum nicht geschädigt werden. Bedenken Sie, dass es viele Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben. Vielleicht auch, weil sie schon schlechte Erfahrungen mit Hunde(haltern) gemacht haben („…der will nur spielen!“).

-       Leinenpflicht:

Gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung Dettingen an der Erms sind Hunde im Innenbereich immer an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde zwar ohne Leine geführt werden, jedoch müssen die Hunde immer von einer Person begleitet werden, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann. Ist dies nicht möglich, sind Hunde weiterhin anzuleinen.

-       Hundekot:

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Leider häufen sich die Beschwerden hierzu. Hundekot ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch gesundheitsgefährdend werden. Die Hundebesitzer sind verpflichtet, die "Hinterlassenschaften" ihrer Hunde zu beseitigen.

Hundehalter tragen eine große Verantwortung: Das Verhalten eines Einzelnen beeinflusst das Bild aller Hundehalter in der Öffentlichkeit.

Im Rahmen eines höflichen Miteinanders bitten wir Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und im Besonderen auf Kinder zu nehmen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Hund mit Leine