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Einbahnstraßenregelung in der Fabrikstraße


In der Zeit vom 11.09.2023 bis voraussichtlich 06.10.2023 wird in der Fabrikstraße auf Höhe Gebäude 6 bis 16 ein denkmalgeschützter Zaun erneuert. Die Fabrikstraße muss deshalb von der Einmündung in die Kreuzgasse bis zur Einmündung der Kirchhofgasse halbseitig gesperrt werden. Dadurch kann die Fabrikstraße in diesem Bereich nur als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Ein Befahren der Fabrikstraße ist nur aus Richtung Lange Gasse möglich.

Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.