Regeln zur Benutzung des Radschutzstreifens
13.05.2024
Radschutzstreifen für den Radverkehr dürfen von anderen Fahrzeugen nur bei Bedarf überfahren werden.
Radschutzstreifen für den Radverkehr dürfen von anderen Fahrzeugen nur bei Bedarf überfahren werden.
Radfahrer dürfen von Autofahrern nur mit einem Abstand von mindestens 1,50 m überholt werden.
Es gilt ein absolutes Haltverbot für Autofahrer auf dem Radschutzstreifen sowie auf der gegenüberliegenden Seite.