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Regeln zur Benutzung des Radschutzstreifens


Radstreifen dürfen nur bei Bedarf überfahren werden Radschutzstreifen für den Radverkehr dürfen von anderen Fahrzeugen nur bei Bedarf überfahren werden.

Radstreifen dürfen nur bei Bedarf überfahren werden Radschutzstreifen für den Radverkehr dürfen von anderen Fahrzeugen nur bei Bedarf überfahren werden.

Überholen mit Mindestabstand Radfahrer dürfen von Autofahrern nur mit einem Abstand von mindestens 1,50 m überholt werden.

Halteverbot auf dem Radstreifen Es gilt ein absolutes Haltverbot für Autofahrer auf dem Radschutzstreifen sowie auf der gegenüberliegenden Seite.