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Volksbegehren „Landtag verkleinern“


Volksbegehren „Landtag verkleinern“

In Baden-Württemberg wird vom 12. August 2024 bis zum 11. Februar 2025 das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.

Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. Die entsprechende amtliche Bekanntmachung mit ausführlichen Informationen wurde in „Dettingen aktuell“ am 1. August 2024 veröffentlicht und auch über den unten eingefügten Link abrufbar.

Die freie Sammlung läuft seit dem 12. August 2024 und geht noch bis zum 11. Februar 2025. Die Eintragungsblätter werden von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegeben. Vollständig ausgefüllte sowie persönlich und handschriftlich unterschriebene Eintragungsblätter von in Dettingen an der Erms wohnhaften Wahlberechtigten sind spätestens am 11. Februar 2025 postalisch oder persönlich im Rathaus einzureichen. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht möglich.

Die sogenannte amtliche Sammlung beginnt am Mittwoch, dem 11. September 2024 und endet am 10. Dezember 2024. Hierzu wird im Bürgerbüro des Rathauses, Rathausplatz 1, 72581 Dettingen an der Erms zu den Öffnungszeiten eine Eintragungsliste für Eintragungswillige bereitgehalten. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet.

Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist, also

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg mit Hauptwohnung wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht (infolge Richterspruchs) ausgeschlossen ist.

Die Berechtigung zur Eintragung wird anhand des Melderegisters und eines Ausweisdokuments vor der Unterzeichnung geprüft, auch um auszuschließen, dass bereits eine Unterstützungsunterschrift geleistet wurde. Eine Unterstützungsunterschrift kann nur persönlich geleistet werden, eine Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

Hier geht es zum Amtsblatt 31/2024