Sicherheit und Verantwortung im Winter
Schnee und Eis gehören zum Winter – aber sie bringen auch Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich. Um diese zu minimieren, sorgen die Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde Dettingen an der Erms dafür, dass die Straßen sicher befahrbar bleiben. Doch Winterdienst ist Teamarbeit: Ohne die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger geht es nicht.
Wer ist verantwortlich?
Zum Winterdienst verpflichtet sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an Straßen grenzen. Bei vermieteten Immobilien wird diese Aufgabe häufig auf Mieter oder die Hausverwaltung übertragen. Wer selbst nicht räumen kann, muss für Ersatz sorgen, etwa bei Krankheit oder Urlaub.
Was und wie muss geräumt werden?
Gehwege: Schneefrei und rutschfest auf einer Breite von mindestens 1,50 m.
Straßen ohne Gehwege: Ein sicherer Streifen am Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 m ist freizuhalten.
Streumaterial: Verwenden Sie abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche. Auftauende Mittel wie Salz dürfen nur in Ausnahmefällen genutzt werden (z. B. bei Eisregen oder gefährlichen Stellen).
Wichtig: Schneehaufen dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Der Schnee gehört auf den Gehweg oder, falls der Platz nicht ausreicht, an den Fahrbahnrand. Nach der Wetterlage sind verwendete Streumittel wieder zu entfernen.
Hinweis: Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, macht sich nicht nur ordnungsrechtlich, sondern auch strafrechtlich haftbar, wenn es durch Vernachlässigung zu einem Unfall oder einer Verletzung vor seinem Grundstück kommt.
Wann gilt die Räum- und Streupflicht?
Die genannten Flächen müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Die Pflicht endet täglich um 21 Uhr. Bei Bedarf ist mehrfach zu räumen und zu streuen.
Unterstützung für ältere und kranke Mitmenschen
Denken Sie an Ihre Nachbarn: Besonders ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen sind auf Hilfe angewiesen. Unterstützen Sie diese bei der Erfüllung ihrer Winterpflichten.
Rücksichtnahme im Straßenverkehr
Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass Räumfahrzeuge problemlos passieren können. Eine Mindestbreite von 3 Metern ist gesetzlich vorgeschrieben. In Sackgassen oder Wendeplatten sollte das Parken vermieden werden, um die Arbeit der Winterdienste zu erleichtern.
Gemeinsam sicher durch den Winter
Indem wir uns alle an die Räum- und Streupflicht halten, tragen wir zur Sicherheit unserer Gemeinde bei. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Weitere Informationen und den Satzungstext finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter „Rathaus und Service“ > „Bürgerservice“ > „Ortsrecht“.