Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Sie entscheiden damit über die Besetzung der rund 700 Sitze in diesem Gremium. Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt.
Rechtsgrundlagen
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben (Unionsbürgerinnen und -bürger). Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht beträgt 16 Jahre, während für das passive Wahlrecht ein Mindestalter von 18 Jahren gilt.
Hinweis für Wählende
Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.
Wahlsystem
Das Europawahlrecht ist ein reines Verhältniswahlrecht. Deshalb gibt es bei der Europawahl im Gegensatz zu den Bundestags- und Landtagswahlen keine Wahlkreise. Der Wähler hat eine Stimme. Wahlvorschläge können für ein Bundesland ("Landesliste") oder als gemeinsame Liste für alle Länder ("Bundesliste") beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.