Nachricht

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024   


Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde am 12. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es beinhaltet, dass der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 wegfallen wird. Daher dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend.

  • Die Kosten für den Personalausweis liegen bei 22,80 Euro.

Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.

  • Die Kosten für den Reisepass liegen bei 37,50 Euro.

Die Dokumente werden für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 3 bis 6 Wochen, eine Verlängerung eines Personalausweises beziehungsweise Reisepasses ist nicht möglich.

Wir bitten, dies bei ihrer Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie: zur Beantragung neuer Ausweisdokumente ist ein aktuelles biometrisches Passbild und persönliches Erscheinen erforderlich, auch bei Kindern
Wir bitten um eine Terminvereinbarung online oder telefonisch unter Tel. 7207-123.