Wahlen

Gemeinderatswahl

Allgemeine Informationen

In der Gemeindeordnung für Baden Württemberg ist geregelt, dass der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde ist. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

In Gemeinden mit mehr als 5.000 aber nicht mehr als 10.000 Einwohnern besteht der Gemeinderat aus 18 Mitgliedern. Die Gemeinderäte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgern gewählt.

Nach § 30 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beträgt die Amtszeit der Gemeinderäte fünf Jahre. Die Amtszeit endet mit Ablauf des Monats, in dem die regelmäßigen Wahlen der Gemeinderäte stattfinden.

Die letzte Gemeinderatswahl fand am 26. Mai 2019 statt. Die nächste Wahl steht somit im Jahr 2024 an

Ansprechpartner

Vera Dobberstein

Sachgebietsleitung Schulangelegenheiten, Kinderbetreuung & Wahlen

Telefon: 07123 7207-120

Fax: 07123 7207-33120

E-Mail: vera.dobberstein(at)dettingen-erms.de