Eine Übersicht der laufenden Verfahren finden Sie hier
Der Gemeinderat der Gemeinde Dettingen an der Erms hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2024 aufgrund von § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Schwalbenstadt II“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zusammen mit den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit von Freitag, den 26.07.2024 bis einschließlich Freitag, den 30.08.2024 statt. Weiterhin wird der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen im Foyer des Ortsbauamts, 1. OG, im Rathaus der Gemeinde Dettingen an der Erms, Rathausplatz 1 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen stehen hier zum Download bereit:
Textteil und örtliche Bauvorschriften