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Landesfamilienpass


Familienpass-Ansicht

Es ist wieder soweit: Die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass sind ab sofort im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50) in häuslicher Gemeinschaft,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Bitte zum notwendigen Nachweis über die Berechtigung der Gutscheinkarten 2024 den Kindergeldnachweis bzw. Bürgergeld-Bescheid bereithalten.

Familien, die bisher noch keinen Landesfamilienpass haben, aber die Voraussetzungen hierfür erfüllen, können die Erteilung des Landesfamilienpasses im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Dettingen an der Erms beantragen.

Neu am Landesfamilienpass:

In den Pass können neben der „berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden, die den Pass zusammen mit den Kindern nutzen können. Diese müssen die oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllen, wie zum Beispiel Großeltern, Partner, Aufsichtspersonen, etc. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei die Vergünstigung des Landesfamilienpass in Anspruch nehmen.

Wozu dient der Landesfamilienpass?

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2024 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2024 bis zu 25 Mal kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Dazu gehören z.B. das Schloss Ludwigsburg, das Porsche-Museum in Stuttgart und das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart.

Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Eine Liste aller Angebote ist eingestellt auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter: www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.

Bitte melden Sie sich für eine Neu-Ausstellung des Landesfamilienpasses telefonisch im Bürgerbüro unter 07123/7207-123 und geben die Namen der vier Begleitpersonen durch.

Gutscheinkarten für vorhandene Pässe können ohne Termin abgeholt werden, bitte bringen Sie Ihren Landesfamilienpass mit.

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