Gutachterausschuss - Geschäftsstelle
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium. Er ist nur an die formellen und materiellen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) sowie an die diese Vorschriften ergänzenden bundesrechtlichen und landesrechtlichen Verordnungen, insbesondere an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gebunden.
Aufgaben des Gutachterausschusses nach § 193 BauGB:
- Erstattung von Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechte an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten
Die laufenden Verwaltungsaufgaben des Gutachterausschusses werden von der Geschäftsstelle ausgeführt. Diese erteilt auch Auskünfte über Bodenrichtwerte, nimmt Anträge auf Verkehrswertschätzungen entgegen und bereitet die Tätigkeiten des Gutachterausschusses vor.
Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern sowie weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder kommen aus den Bereichen Architektur, Bauwesen und Finanzwirtschaft sowie aus den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung besitzen sie besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Gutachter sind ehrenamtlich tätig.
Seit 01.10.2021 hat die Gemeinde Dettingen an der Erms das Gutachterausschusswesen an den gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz in Metzingen abgegeben.